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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2017 - L 7 AL 21/15   

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https://dejure.org/2017,96480
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2017 - L 7 AL 21/15 (https://dejure.org/2017,96480)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.09.2017 - L 7 AL 21/15 (https://dejure.org/2017,96480)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. September 2017 - L 7 AL 21/15 (https://dejure.org/2017,96480)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.04.2017 - L 7/12 AL 45/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2017 - L 7 AL 21/15
    Der Gründungszuschuss als Ermessensleistung kann nach der gesetzlichen Intention mithin nur dann gewährt werden, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist, d. h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führen würde (Senatsurteil vom 11. April 2017 - L 7/12 AL 45/15 - m. w. N.).

    Danach hat sie bei der Vermittlung Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit der Arbeitsuchenden sowie die Anforderungen der angebotenen Stellung zu berücksichtigen (Senatsurteil vom 11. April 2017 - L 7/12 AL 45/15 -).

  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RE 2/16 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Strafgefangener - Ausübung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2017 - L 7 AL 21/15
    Für die Berichtigung der angefochtenen Entscheidung ist der erkennende Senat zuständig (vgl. hierzu die st. Rspr. des Bundessozialgerichts [BSG] seit dem Beschluss vom 14. Dezember 1959 - 10 RV 636/56 -, juris Rn. 9, BSGE 11, 146; ferner Urteil vom 14. Februar 1978 - 7/12 RAr 73/76 -, juris Rn. 31 = SozR 1500 § 138 Nr. 3, zuletzt Urteil vom 15. Dezember 2016 - B 5 RE 2/16 R -, Rn. 14, SozR 4-2600 § 3 Nr. 7).
  • BSG, 14.02.1978 - 12 RAr 73/76

    Angefochtenes Urteil - Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2017 - L 7 AL 21/15
    Für die Berichtigung der angefochtenen Entscheidung ist der erkennende Senat zuständig (vgl. hierzu die st. Rspr. des Bundessozialgerichts [BSG] seit dem Beschluss vom 14. Dezember 1959 - 10 RV 636/56 -, juris Rn. 9, BSGE 11, 146; ferner Urteil vom 14. Februar 1978 - 7/12 RAr 73/76 -, juris Rn. 31 = SozR 1500 § 138 Nr. 3, zuletzt Urteil vom 15. Dezember 2016 - B 5 RE 2/16 R -, Rn. 14, SozR 4-2600 § 3 Nr. 7).
  • BSG, 14.12.1959 - 10 RV 636/56

    Anerkennung von Herzstörungen und Kreislaufstörungen und Lungentuberkulose als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2017 - L 7 AL 21/15
    Für die Berichtigung der angefochtenen Entscheidung ist der erkennende Senat zuständig (vgl. hierzu die st. Rspr. des Bundessozialgerichts [BSG] seit dem Beschluss vom 14. Dezember 1959 - 10 RV 636/56 -, juris Rn. 9, BSGE 11, 146; ferner Urteil vom 14. Februar 1978 - 7/12 RAr 73/76 -, juris Rn. 31 = SozR 1500 § 138 Nr. 3, zuletzt Urteil vom 15. Dezember 2016 - B 5 RE 2/16 R -, Rn. 14, SozR 4-2600 § 3 Nr. 7).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2018 - L 7/12 AL 30/16 S 6 AL 141/12
    Danach hat sie bei der Vermittlung Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit der Arbeitsuchenden sowie die Anforderungen der angebotenen Stellung zu berücksichtigen (Senatsurteile vom 11. April 2017 - L 7/12 AL 45/15 - und vom 26. September 2017 - L 7 AL 21/15 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2018 - L 7/12 AL 71/16
    Der Gründungszuschuss als Ermessensleistung kann nach der gesetzlichen Intention mithin nur dann gewährt werden, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist, d. h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führen würde (Senatsurteile vom 11. April 2017 - L 7/12 AL 45/15 - m. w. N. und vom 26. September 2017 - L 7 AL 21/15 -).
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